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Vertragsmanagement

Vertragsmanagement

Die Beteiligten am Bau sind durch ein komplexes Vertragsmanagement gefordert. Für den Bauherrn (Auftraggeber) besteht die Umsetzung der Bauaufgabe in einer vielschichtigen Planungs- und Koordinierungsaufgabe. Freilich erfährt der Bauherr tatkräftige Hilfe durch seinen Architekten und die Planungs- und Koordinierungsstellen. Zu den Vertragsmanagement gehört auch der Aufbau und die Unterhaltung eines Gewährleistungsmanagements und die fortlaufende Dokumentation und Beweissicherung.

Für den Unternehmer (Auftragnehmer) ergeben sich spiegelbildliche Anforderungen zum Vertragsmanagement, die Einhaltung von Fertigstellungstermin, die Koordination von Teilabnahmen, die Begleitung der Vergabe. An diese Stelle gehören auch Abgrenzungsfragen Werkvertrag / Arbeitsvertrag / Arbeitnehmerüberlassung sowie die entsprechenden Schnittstellen in steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht.

Vertragsgestaltung

Für den Unternehmer und für den Besteller spielt die richtige und weitsichtige Vertragsgestaltung eine große Rolle. Besonders im Verhältniszwischen Besteller, Generalunternehmer oder Generalübernehmer und nachfolgenden Subunternehmern ist die Prüfung von den jeweiligen Werkverträgen nebst Leistungsverzeichnis für den wirtschaftlichen Erfolg des Vorhabens ausschlaggebend. Die Auslegung von Positionen im Leistungsverzeichnis sind zunehmend juristische Herausforderung. Zu der Vertragsgestaltung gehören auch die Vorüberlegungen zum Abschluss von Schiedsverträgen, Adjudikation und Schlichtung.

Hinweise zum Vertragsmanagement.

 

Baurecht Düsseldorf

Joachim Schrader, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht

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